Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit nicht gesonderte Abmachungen getroffen wurden, für sämtliche Vereinbarungen mit uns. Mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden erlangen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung Rechtswirksamkeit, ebenso Sondervereinbarungen.
Unsere Angebote sind, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet, immer freibleibend, Kaufabschlüsse erlangen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die erfolgte Lieferung Rechtsverbindlichkeit. Bestellt ein Käufer bei uns Gegenstände, die nach seinen Zeichnungen oder Mustern auszuführen sind, so übernimmt er die Haftung dafür, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns wegen aller aufgrund einer solchen Verletzung gegen uns erhobenen Ansprüche schad- und klaglos zu halten. Unsere eigenen Zeichnungen, Muster und Anbote sind auch nach Kaufabschluss unser geistiges Eigentum und dürfen Dritten bei sonstiger Verpflichtung zum vollen Schadenersatz nicht zugänglich gemacht werden.
Alle in unseren Preislisten angegebenen Preise sind freibleibend. Unsere Preise verstehen sich in EUR, netto ab unserem Lager unverpackt und ohne Montage. Falls in der Zeit zwischen Kaufabschluss und Lieferung mit mehr als 2 Monaten Lieferfrist Umstände eintreten, die eine wesentliche Änderung der Kalkulationsgrundlage bewirken, wie kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen, sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt, ebenso zu einer Preisanpassung aufgrund erfolgter währungspolitischer Maßnahmen.
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Zahlungskonditionen: 10 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto. Bei Sonderanfertigungen: 40 % Anzahlung innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Auftragserteilung, 60 % nach Fertigstellung unter Abzug von 2 % Skonto bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen oder 30 Tage netto. Ein Skontoabzug ist nur bei Barzahlung, nicht aber bei Wechselzahlung möglich.
W e c h s e l z a h l u n g e n müssen schriftlich vereinbart werden. Mängelrügen berechtigen nicht zu Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer unbeschadet sonstiger gesetzlicher Forderungen Verzugszinsen in Höhe von 13 % in Rechnung gestellt. Weiters sind wir in einem solchen Fall berechtigt, sämtliche ausstehenden Forderungen sofort fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen. Sollte es notwendig werden, die Zahlung durch unseren Rechtsvertreter eintreiben zu lassen, verpflichtet sich der Käufer im Falle seiner Säumigkeit die anfallenden Mahn- und Inkassospesen vollständig zu ersetzen.
Lieferfristen beginnen im Allgemeinen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern vollständige Auftragsklarheit erzielt wurde und sämtliche Verpflichtungen durch den Käufer erfüllt sind und die bedungene Anzahlung bei uns eingelangt ist. Eine Überschreitung um mehr als drei Monate berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, ausgenommen in Fällen höherer Gewalt, wie z. B. Streik, Betriebsstörung, Materialmangel, in welchen erst eine sechsmonatige Überschreitung der Lieferfrist zum Rücktritt legitimiert. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen. Dem Käufer obliegt die Verpflichtung, die gelieferte Ware zu übernehmen und in verschließbaren trockenen Räumen aufzubewahren. Produktionstechnisch bedingt behalten wir uns Über- und Unterlieferungen von 5 % vor, was nicht zur Beanstandung berechtigt.
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Empfängers, unabhängig von der Übernahme der Versandkosten (siehe Pkt. 3).
Unsere Gewährleistung bezieht sich auf offene und auf im Zeitpunkt der Lieferung nicht sichtbare Mängel, die auf Material- und Bearbeitungsfehler beruhen. Offene Mängel müssen sofort nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Bei Mängeln, die zur Zeit der Lieferung nicht sichtbar sind, ist eine Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten gerechnet ab Lieferung, geltend zu machen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder natürliche Abnützung zurückzuführen sind. Bei Mängelrügen, die von uns anerkannt werden, steht es uns frei, entweder kostenlos Ersatz zu liefern oder die beanstandete Ware auszubessern, oder, wenn der Mangel den ordentlichen Gebrauch der Ware nicht hindert, eine Vergütung wegen Wertminderung zu leisten. Schadenersatzforderungen des Kunden über unsere Gewährleistung hinaus werden nicht anerkannt. Das Vorliegen von Mängelrügen berechtigt den Käufer nicht zur eigenmächtigen Verkürzung oder Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen. Ebenso sind geringfügige Abweichungen von Zeichnungen und Muster keine Mängel. Solche Gegenstände können in keinem Fall von uns zurückgenommen werden, noch steht dem Käufer ein Ersatz wegen Wertminderung zu.
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Bei Rücktritt vom bereits abgeschlossenen Kaufvertrag sind vom Käufer (ausgenommen Pkt. 5), eine Stornogebühr von mindestens 25 % des Auftragsvolumens zu entrichten, sowie die darüber hinausgehenden allfälligen Schäden abzugelten.
Soweit nicht schriftliche Vereinbarungen entgegenstehen, unterliegen sämtliche von uns getätigten Verkaufsabschlüsse dem österreichischen Recht, unter Ausschluss des UN Kaufrechts, Erfüllungsort und Gerichtstand ist Wr. Neustadt.
PROPOSRESCH GMBH
Gewerbepark B9, 2821 Lanzenkirchen